Rechtsanwalt Dr. Pallasky

Die 3 Säulen der Absicherung für Vorstände und Geschäftsführer

Diese Seite erklärt, wie Vorstände und Geschäftsführer in Sparkassen und kommunalen Unternehmen ihre persönliche Organhaftung durch drei zentrale Elemente absichern: Dienstverhältnis, D&O-Versicherung und Strafrechtsschutz.

Vorstände, Geschäftsführer und Entscheidungsträger in Sparkassen und kommunalen Unternehmen tragen heute eine erhebliche persönliche Verantwortung. Haftungsrisiken, regulatorische Anforderungen und strafrechtliche Fragestellungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Eine wirksame Absicherung kann deshalb nicht isoliert erfolgen. Sie beruht auf dem Zusammenspiel von drei zentralen Elementen: dem Dienstverhältnis, der D&O-Versicherung und dem strafrechtlichen Rechtsschutz.

Überblick: Ein System statt Einzelmaßnahmen

In der Praxis zeigt sich häufig, dass einzelne Maßnahmen vorhanden sind, jedoch nicht ineinandergreifen:

  • D&O-Versicherung vorhanden, aber mit Deckungslücken
  • Dienstvertrag ohne klare Regelungen zur Haftungsbegrenzung
  • Kein oder unzureichender Strafrechtsschutz

Das führt dazu, dass im Ernstfall trotz vermeintlicher Absicherung erhebliche persönliche Risiken verbleiben. Das Konzept der drei Säulen verfolgt daher einen systematischen Ansatz.

1. Dienstverhältnis und vertragliche Grundlage

Die erste Säule bildet das Dienstverhältnis. Der Anstellungsvertrag legt die rechtliche Ausgangsbasis fest und entscheidet maßgeblich darüber, in welchem Umfang persönliche Haftung entsteht und wie Risiken verteilt sind.

Typische Themen in der Beratung:

  • Ausgestaltung von Haftungsregelungen
  • Freistellungs- und Unterstützungsmechanismen
  • Abstimmung mit bestehenden Versicherungen
  • Besonderheiten bei Verbandslösungen (z. B. Sparkassenstrukturen)

Fehler oder Lücken in diesem Bereich lassen sich später regelmäßig nicht mehr kompensieren.

Eine Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft von Sparkassenvorstandsmitgliedern (ISV) bzw. in dem Berufsverband kommunaler Unternehmensleiter (BKU) kann zur Absicherung beitragen. Der Umfang richtet sich nach den jeweiligen Mitgliedschafts- und Versicherungsbedingungen.

2. D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung ist das zentrale Instrument zur Absicherung zivilrechtlicher Haftungsrisiken. Gleichzeitig bestehen in der Praxis häufig erhebliche Missverständnisse über den tatsächlichen Umfang der Deckung.

Im Fokus stehen insbesondere:

  • Umfang der Deckung bei Innenhaftung
  • Selbstbehalte und persönliche Inanspruchnahme
  • Abgrenzung zwischen Institutsdeckung und persönlicher Absicherung
  • Typische Ausschlüsse und Deckungslücken

Entscheidend ist nicht nur das Vorhandensein einer D&O-Versicherung, sondern deren konkrete Ausgestaltung im Zusammenspiel mit der individuellen Tätigkeit.

3. Strafrechtsschutz

Strafrechtliche Risiken gewinnen für Organmitglieder zunehmend an Bedeutung. Ermittlungsverfahren können unabhängig von einer späteren Verurteilung erhebliche persönliche und wirtschaftliche Belastungen verursachen. Die D&O-Versicherung deckt diese Risiken regelmäßig nicht ab.

Daher ist ein spezialisierter Strafrechtsschutz erforderlich, insbesondere im Bereich:

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Compliance-Verstöße
  • Aufsichts- und Ermittlungsverfahren

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Umfang der Kostenübernahme
  • Frühzeitige Verteidigungsmöglichkeiten
  • Abstimmung mit bestehenden Versicherungsstrukturen

Warum das Zusammenspiel entscheidend ist

Die drei Säulen entfalten ihre Wirkung nur im Zusammenspiel. Typische Fehlkonstellationen sind:

  • Gute Versicherung, aber unzureichender Vertrag
  • Guter Vertrag, aber fehlende strafrechtliche Absicherung
  • Vorhandene Bausteine ohne Abstimmung

Ziel ist es daher, eine konsistente Gesamtstruktur zu schaffen, die den konkreten Anforderungen der jeweiligen Organstellung entspricht.

Einen vertiefenden Überblick zu den rechtlichen Grundlagen bietet die Seite Haftung des GmbH-Geschäftsführers.

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Beratung und Absicherung exklusiv für kommunale Geschäftsleiter

Leitungsorgane in Sparkassen und kommunalen Beteiligungsgesellschaften handeln im Spannungsfeld zwischen unternehmerischer Verantwortung, öffentlichem Auftrag und persönlicher Haftung. Wirksame Absicherung verbindet die Schutzkonzepte der o.g. Berufsverbände mit individueller rechtlicher Beratung durch die Vertragsanwälte Janzen Zimmer Pallasky Rechtsanwälte PartGmbB.

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  • Organhaftung nach § 43 GmbHG und § 93 AktG im Verhältnis zu Gesellschafter und Aufsichtsrat
  • Abstimmung von D&O-Versicherung und Strafrechtsschutz
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Kollektive Absicherung über den Berufsverband kommunaler Unternehmensleiter (BKU e. V. – Mitglied im Förderverein des VKU).

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